Skip to content

Häufige Fragen: Taharah (Reinheit)

Kurzantworten im Schulvergleich. Ausführliche Herleitungen stehen in den Taharah-Artikeln der einzelnen Schulen (Links am Seitenende).

Bricht das Berühren einer Frau (oder eines Mannes) das Wudu?

Hier vertreten die Schulen drei klar verschiedene Linien:

  • Hanafi und Ja'fari: Bloßer Hautkontakt bricht das Wudu nie — auch nicht mit Lust.
  • Maliki: Nur mit Lust (oder bei beabsichtigtem Genuss) bricht die Berührung das Wudu — die Mittelposition.
  • Shafi'i: Direkter Hautkontakt zwischen Mann und Frau, die keine Mahram-Beziehung haben, bricht das Wudu immer — und zwar für beide.

Der Streit hängt an der Lesart von "aw lamastum al-nisa'" (Qur'an 4:43): wörtliche Berührung (Shafi'i) oder Euphemismus für Geschlechtsverkehr (Hanafi).

Muss ich beim Wudu eine Absicht (Niyyah) fassen?

  • Hanafi: Nein — die Niyyah ist Sunnah. Ein Wudu ohne Absicht (etwa durch Abkühlen im Wasser) ist gültig.
  • Maliki, Shafi'i, Hanbali, Ja'fari: Ja, die Niyyah ist Pflicht. Bei den Shafi'is muss sie exakt beim Waschen des Gesichts präsent sein.

Die Niyyah ist in allen Schulen ein Akt des Herzens — lautes Aussprechen ist nirgends Bedingung.

Darf ich über Socken oder Schuhe streichen (Mash), statt die Füße zu waschen?

  • Alle vier sunnitischen Schulen: Mash über Lederschuhe (Khuffayn) ist erlaubt — bei Hanafi/Shafi'i/Hanbali befristet auf 24 Stunden (Sesshafte) bzw. 72 Stunden (Reisende). Die Malikis kennen als einzige Schule kein Zeitlimit. Über gewöhnliche Stoffsocken ist der Mash umstritten und mehrheitlich nicht erlaubt.
  • Ja'fari: Mash über jede Fußbekleidung ist unzulässig — allerdings wird der bloße Fuß ohnehin nicht gewaschen, sondern nur bestrichen (siehe nächste Frage).

Warum streichen Schiiten über die Füße, statt sie zu waschen?

Die Ja'fariyya liest Qur'an 5:6 in der Genitiv-Lesart ("wa-arjulikum"): Die Füße stehen grammatisch beim Kopf-Masah, also wird über sie gestrichen, nicht gewaschen. Die sunnitischen Schulen folgen der Akkusativ-Lesart und der praktischen Sunnah: Die Füße werden gewaschen. Zudem waschen Ja'faris die Arme von den Ellbogen abwärts — dieselbe Handlung, andere Richtung.

Bricht Blut das Wudu?

  • Hanafi: Ja — fließendes Blut (das die Wundränder überschreitet) bricht das Wudu.
  • Maliki, Shafi'i, Ja'fari: Nein — nur Ausscheidungen aus den beiden Körperöffnungen brechen das Wudu. Das Blut kann aber als Najasah die Kleidung fürs Gebet unbrauchbar machen.
  • Hanbali: Differenzierend — viel austretendes Blut bricht das Wudu, geringe Mengen nicht.

Der praktische Unterschied zeigt sich beim Nasenbluten im Gebet — siehe Fall 1 der Fallbeispiele.

Bricht Schlaf das Wudu?

Alle Schulen unterscheiden nach der Tiefe: Tiefer Schlaf im Liegen bricht das Wudu, kurzes Einnicken im festen Sitz (das Gesäß am Boden) mehrheitlich nicht. Grund ist nicht der Schlaf selbst, sondern der mögliche unbemerkte Austritt — bei den Ja'faris ist der Schlaf, der Hören und Sehen überwältigt, dagegen selbst als Hadath gelistet.

Wann wird Wasser durch Kontakt mit Unreinem unrein?

  • Shafi'i (Qullatayn-Regel): Wasser unter zwei Qullah (~190–210 Liter) wird durch bloßen Kontakt mit Najasah unrein — darüber nur bei Veränderung von Farbe, Geruch oder Geschmack.
  • Ja'fari (Kurr-Regel): Gleiche Logik, andere Menge — die Grenze liegt bei einem Kurr (~377–420 Liter).
  • Hanafi: Kein Mengenmaß, sondern das Kriterium des "großen stehenden Gewässers" (klassisch: 10×10 Ellen).
  • Maliki: Am großzügigsten — Wasser bleibt rein, solange sich keine Eigenschaft verändert, egal wie wenig es ist.

Macht ein Hund alles unrein, was er berührt?

  • Shafi'i und Hanbali: Der Hund ist Najis al-'Ayn (an sich unrein) — nach dem Ablecken eines Gefäßes wird siebenmal gewaschen, einmal davon mit Erde.
  • Hanafi: Unrein ist nur der Speichel, nicht das Fell des lebenden Tieres.
  • Maliki: Jedes lebende Tier ist rein — auch der Hund; das siebenfache Waschen gilt als reine Ta'abbud-Vorschrift (kultische Anordnung), nicht als Reinigung.
  • Ja'fari: Hund (und Schwein) sind unrein; einmaliges Waschen mit Erde, dann mit Wasser.

Die Artikel zum Thema

Wissenschaftliche, überparteiliche Enzyklopädie der fünf Rechtsschulen.