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Khums und Zakat in der Ja'fari-Schule

Dies ist der Bereich, in dem sich das schiitische Wirtschaftssystem massiv vom sunnitischen unterscheidet. Neben der traditionellen Zakat, die auf bestimmte Güter beschränkt ist, ist das System des Khums (Ein Fünftel / 20%) auf Einkommen die zentrale finanzielle Säule der Ja'fari-Schule.


1. Zakat (Die traditionelle Almosensteuer)

Die Zakat im schiitischen Fiqh ist in ihrer Anwendung deutlich enger gefasst als bei den sunnitischen Schulen.

Zakatpflichtiges Vermögen (Wajib)

Zakat wird nur auf 9 spezifische Dinge fällig:

  1. Gold- und Silbermünzen: Nur wenn sie als geprägtes Geld/Währung existieren. (Schmuck, Goldbarren oder Papiergeld/Banknoten unterliegen nach klassischer Ja'fari-Ansicht nicht der Zakat, sondern dem Khums!).
  2. Vieh: Kamele, Rinder, Schafe/Ziegen (wenn sie frei weiden).
  3. Agrarprodukte (4 Arten): Weizen, Gerste, Datteln und Rosinen. (Auf alle anderen landwirtschaftlichen Produkte ist Zakat nur Mustahabb/empfohlen, nicht Wajib).
  • Nisab und Hawl gelten ähnlich wie in anderen Schulen.
  • Zakat wird an die acht im Qur'an genannten Kategorien verteilt (Arme, Bedürftige, etc.).

2. Khums (Das Fünfte - 20%)

Khums ist ein zentrales Element der schiitischen Theologie und Jurisprudenz (basierend auf Qur'an 8:41). Es ist eine Steuer von 20 % auf den Nettoüberschuss.

Worauf Khums fällig wird (Wajib)

Khums muss auf sieben Dinge gezahlt werden, die mit Abstand wichtigste Kategorie im Alltag ist jedoch:

  • Netto-Einkommen / Jahresüberschuss (Arbah al-Makasib): Wenn eine Person ein Einkommen hat (Gehalt, Gewinn aus Handel), darf sie davon ein ganzes Jahr lang alle ihre legitimen Lebenshaltungskosten (Nafaqah) für sich und ihre Familie abziehen (Miete, Essen, Kleidung, Auto, notwendige Geschenke). Auf alles, was am Ende des persönlichen Rechnungsjahres übrig bleibt (Erspartes auf dem Konto, unverbrauchte Lebensmittel im Schrank), müssen exakt 20 % als Khums abgeführt werden.

Weitere Khums-pflichtige Dinge:

  • Kriegsbeute (Ghana'im).
  • Gefundene Schätze/Mineralien.
  • Legitimes Vermögen, das irreparabel mit illegitimem (Haram) Geld vermischt wurde (um es rein zu waschen).
  • Land, das ein Dhimmi (Schriftbesitzer) von einem Muslim kauft.

Die Verteilung des Khums (Masarif al-Khums)

Der gesammelte Khums-Betrag wird in zwei exakt gleiche Hälften geteilt:

  1. Sahm al-Imam (Der Anteil des Imams): 50%
    • Dieser Anteil gehört rechtmäßig dem verborgenen (12.) Imam. Da er sich in der Verborgenheit (Ghaybah) befindet, wird dieses Geld dem höchsten und qualifiziertesten schiitischen Rechtsgelehrten (Marja' al-Taqlid) oder seinem Vertreter (Wakil) übergeben.
    • Der Marja' nutzt dieses Geld für den Erhalt des Islams: Bau von Moscheen, Finanzierung von islamischen Schulen (Hawza), Bezahlung von Predigern, Druck von Büchern und Hilfe für die Gemeinschaft.
  2. Sahm al-Sada (Der Anteil der Sayyids): 50%
    • Dieser Anteil ist ausschließlich für die bedürftigen Nachkommen des Propheten ﷺ (Banu Hashim / Sayyids / Sadat) bestimmt.
    • Begründung: Da es den Nachkommen des Propheten (Sayyids) verboten (Haram) ist, die normale Zakat von Nicht-Sayyids anzunehmen (um sie vor der Erniedrigung der Almosenannahme zu schützen), erhalten sie als Ausgleich diesen Teil des Khums zur Deckung ihres Bedarfs, wenn sie arm sind.

3. Zakat al-Fitr (Zakat al-Fitrah)

Die Abgabe am Ende des Ramadan.

  • Urteil: Wajib für denjenigen, der nicht bettelarm ist.
  • Sie muss für sich und alle Personen im eigenen Haushalt entrichtet werden (etwa 3 kg Grundnahrungsmittel oder deren Gegenwert in Geld).
  • Besonderheit zu Sayyids: Ein Nicht-Sayyid darf seine Fitrah-Spende nicht an einen armen Sayyid geben. Ein Sayyid darf seine Fitrah jedoch an einen anderen Sayyid geben.

4. Das Khums-Jahr und praktische Berechnung

Das persönliche Rechnungsjahr (Sana al-Khums)

  • Jeder Khums-Pflichtige legt einmal einen festen Jahrestag als seinen persönlichen Khums-Stichtag fest (oft der Beginn des Berufslebens oder ein islamischer Feiertag).
  • An diesem Tag jedes Jahr zieht er von seinem Gesamtvermögen alle Ausgaben der letzten 12 Monate ab. Vom Überschuss gibt er 20% als Khums.

Praktisches Rechenbeispiel

PostenBetrag
Jahreseinkommen (Gehalt + Einnahmen)48.000 €
Jahresausgaben (Miete, Essen, Auto, Kleidung, Urlaub…)− 36.000 €
Überschuss (Nettoersparnis)= 12.000 €
Khums (20% des Überschusses)= 2.400 €
Sahm al-Imam (50% → an Marja')1.200 €
Sahm al-Sada (50% → an arme Sayyids)1.200 €
  • Gegenstände, die während des Jahres mit bereits versteuerten Mitteln gekauft wurden (Khums wurde bereits bezahlt), unterliegen keinem erneuten Khums.
  • Khums auf Ersparnisse aus Vorjahren: Wer sein Leben lang noch nie Khums berechnet hat, muss rückwirkend eine Schätzung vornehmen ("Mushalaha" — Einigung mit dem Marja' auf einen Pauschalbetrag), um seinen Schuldenberg zu klären.[^3]

Was ist Khums-frei?

  • Selbstgenutztes Haus (wenn mit Khums-geklärtem Geld oder in kleinen Raten erworben) — die meisten Maraji' befreien es.
  • Erbschaften (kein Khums auf erhaltenes Erbe, da der Erblasser bereits haftet oder es kein "Einkommen" im klassischen Sinne ist — Details variieren je nach Marja').
  • Hochzeitsgeschenke und normale Geschenke, soweit sie innerhalb des Jahres verbraucht werden.

5. Zeitgenössische Khums-Fragen

  • Khums auf Kryptowährung und Aktien: Werden wie Handelsvermögen behandelt. Am Khums-Stichtag wird der aktuelle Marktwert bewertet; der Jahresüberschuss über den Eigenbedarfskosten unterliegt Khums (20%).
  • Khums auf Rentenkonten/Pensionen: Al-Sistani: Solange Rentengelder nicht frei verfügbar sind (z.B. gesperrte Betriebsrente), fällt kein Khums an. Sobald der Betrag abgerufen werden kann, beginnt die Khums-Pflicht ab diesem Zeitpunkt.
  • Muslime in nicht-muslimischen Ländern: Die gleichen Regeln gelten. Der Sahm al-Imam wird dem bevollmächtigten Vertreter (Wakil) des Marja' im jeweiligen Land übergeben — viele Maraji' haben Büros oder autorisierte Beauftrage in Europa und Nordamerika.
  • Khums auf Erbschaft: Empfangene Erbschaften unterliegen keinem Khums — da es kein Einkommen durch eigene Arbeit ist. (Einige Maraji' machen Ausnahmen, wenn der Erblasser seine Khums-Pflicht nicht erfüllt hat).
  • Wohneigentum (Selbstgenutzt): Das selbstgenutzte Haus ist Khums-frei, wenn es schrittweise mit bereits "gereinigtem" Geld (Khums-versteuerten Mitteln) erworben wurde. Wer ein Haus auf Kredit kauft und die Raten aus dem laufenden Einkommen zahlt, klärt dies am Jahresstichtag mit dem Marja'-Büro.[^4]

6. Systemvergleich: Khums vs. sunnitische Zakat

MerkmalJa'fari-KhumsSunnitische Zakat
BemessungsgrundlageJahresüberschuss (Einkommen minus Lebenshaltung)Ruhendes Vermögen über dem Nisab
Steuersatz20 %2,5 % (Geld/Handel); 5–10 % (Agrar)
Papiergeld/BankguthabenKhums-pflichtigZakat-pflichtig
VerwaltungMarja' al-Taqlid (Sahm al-Imam)Individuell oder staatliche Zakat-Behörde
Nachkommen des ProphetenEmpfänger (Sahm al-Sada)Klassisch ausgeschlossen von Zakat
Religiöse Infrastruktur (Moscheen, Schulen)Über Sahm al-Imam finanzierbarNach Mehrheitsmeinung nicht aus Zakat (Tamlik-Prinzip)
  • Praktische Konsequenz: Das Khums-System zentralisiert erhebliche Mittel bei den Maraji' und finanziert die traditionelle Unabhängigkeit der schiitischen Gelehrsamkeit (Hawza) vom Staat — während die sunnitische Zakat dezentral vom Einzelnen an Bedürftige fließt.[^5]

Die fünf Schulen im Vergleich


[^3]: Das Konzept der Mushalaha (gütlicher Vergleich über ausstehenden Khums) ist in den Büros der Maraji' (Wakil-Offices) weit verbreitet. Gläubige, die spät mit Khums beginnen, können einen Pauschalvergleich schließen, um ihre Verpflichtungen zu regeln, ohne jahrelange Buchführung rückwirkend aufzurollen. [^4]: Al-Sistani, "Minhaj al-Salihin", Kitab al-Khums: Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte folgen denselben Prinzipien wie Handelsgüter. Rentenbeiträge sind solange Khums-frei, bis sie ausgezahlt werden. Wohneigentum: Eigengenutzte Häuser sind von Khums befreit, wenn der Kauf aus Khums-geklärten Mitteln erfolgte. [^5]: Die historische Rolle des Khums für die finanzielle Unabhängigkeit der Hawza (v.a. Najaf und Qom) ist in der Forschung breit dokumentiert — im Gegensatz zu sunnitischen Gelehrteninstitutionen, die traditionell auf staatliche Awqaf oder Herrscherpatronage angewiesen waren.

Wissenschaftliche, überparteiliche Enzyklopädie der fünf Rechtsschulen.