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Hajj und Umrah (Pilgerfahrt) in der Maliki-Schule
Der Hajj ist die fünfte Säule des Islam. Die Maliki-Schule hat einige spezifische Ansichten bezüglich der Arkan (Säulen) und Wajibat (Pflichten).
1. Die Stellung der Hajj und Umrah
- Hajj: Einmal im Leben Fard für jeden fähigen Muslim. Nach der Maliki-Schule muss die Hajj sofort (ala al-fawr) vollzogen werden, sobald man dazu in der Lage ist. Das grundlose Aufschieben ist sündhaft.
- Umrah: Ist in der Maliki-Schule eine Sunnah Mu'akkadah (betonte Sunnah) und kein Fard. (Dies teilt sie mit der Hanafi-Schule, im Gegensatz zu Shafi'i/Hanbali).
2. Die Säulen (Arkan) des Hajj
Ein Hajj ist ohne diese vier Säulen ungültig.
- Ihram: Die reine Absicht (Niyyah), in den Pilgerzustand einzutreten.
- Wuquf in 'Arafah: Das Verweilen in 'Arafah am 9. Dhu al-Hijjah (ein Moment reicht, auch in der Nacht).
- Tawaf al-Ifadah: Das Umrunden der Kaaba nach dem Verweilen in 'Arafah.
- Sa'i: Das Gehen zwischen Safa und Marwa. (Wie bei den Shafi'is ist der Sa'i hier ein Fard/Rukn).
3. Die verpflichtenden Handlungen (Wajibat)
Wird ein Wajib weggelassen, muss ein Sühneopfer (Dam) erbracht werden.
- Der Ihram ab dem Miqat (Grenze).
- Maliki-Besonderheit zum Talbiyah: Das Sprechen der Talbiyah ("Labbayk") im Moment des Eintritts in den Ihram ist Wajib. Spricht man es nicht, schuldet man ein Opfertier.
- Tawaf al-Qudum (Ankunfts-Tawaf) für denjenigen, der Hajj Ifrad macht. (In den anderen Schulen meist nur Sunnah!)
- Das Mabit (Übernachten) in Muzdalifah. (Nach Maliki-Ansicht reicht es, dort zu rasten und etwas abzuwarten, man muss nicht bis Fajr bleiben).
- Das Werfen der Steine (Ramy al-Jamarat) in Mina.
- Das Übernachten (Mabit) in Mina während der Tage des Tashriq.
- Das Scheren oder Kürzen der Haare (Halq/Taqsir).
Hinweis zum Tawaf al-Wida' (Abschieds-Tawaf): In der Maliki-Schule ist der Abschieds-Tawaf nur Sunnah, nicht Wajib (im Gegensatz zu fast allen anderen Schulen). Wer ihn weglässt, sündigt nicht und muss kein Opfer erbringen.
4. Hajj-Typen (Ifrad, Tamattu', Qiran)
Die Maliki-Schule unterscheidet drei Arten, die Pilgerfahrt zu vollziehen:
| Typ | Beschreibung | Hady-Pflicht? |
|---|---|---|
| Ifrad | Nur Hajj, Umrah separat oder gar nicht | Nein |
| Tamattu' | Erst Umrah, dann Ihram-Pause, dann Hajj | Ja (Dam) |
| Qiran | Ihram für Umrah und Hajj gleichzeitig | Ja (Dam) |
- Maliki-Präferenz: Imam Malik bevorzugte den Ifrad, da er der Praxis der Bewohner Medinas (Amal Ahl al-Madina) entsprach. Das Kombinieren von Umrah und Hajj in einer Reise gilt jedoch als erlaubt.[^5]
5. Hady (Das Opfertier)
- Wer Tamattu' oder Qiran vollzieht, muss ein Opfertier (Hady) schlachten.
- Bedingungen für das Tier: Ein gesundes Tier – Schaf (ab 1 Jahr), Ziege (ab 1 Jahr), Rind (ab 2 Jahre), Kamel (ab 5 Jahre). Keine sichtbaren Mängel (lahm, blind, extrem mager).
- Zeitpunkt: Am Tag des Opferfestes (Yawm al-Nahr, 10. Dhu al-Hijjah) oder in den Tagen des Tashriq (11.-13.).
- Wer kein Tier leisten kann: Fastet stattdessen 10 Tage — 3 Tage während der Hajj-Zeit, 7 Tage nach der Rückkehr (Qur'an 2:196).[^6]
6. Verbote im Ihram (Muharramat)
Das Begehen dieser Taten erfordert eine Sühne (Fidya).
- Genähte Kleidung (für Männer).
- Kopfbedeckung (Männer) und Gesichtsbedeckung (Frauen).
- Maliki-Strenge: Eine Frau im Ihram darf ihr Gesicht nicht mit einem Niqab bedecken, selbst wenn Männer vorbeigehen. (Sie kann höchstens ein Tuch leicht überhängen lassen, das nicht festgebunden ist).
- Parfüm.
- Haare/Nägel schneiden.
- Jagen von Landtieren.
- Geschlechtsverkehr (Jima'): Vollzogener Geschlechtsverkehr vor dem ersten Tahallul macht den Hajj ungültig, er muss zu Ende geführt und nächstes Jahr wiederholt werden.
7. Dam-Übersicht (Sühnehandlungen)
| Vergehen | Sühne |
|---|---|
| Tamattu' / Qiran | 1 Schaf/Ziege oder 1/7 Rind/Kamel |
| Ihram-Verstoß (Parfüm, Haare, Kleidung) | Fidyah: 3 Tage fasten oder 6 Bedürftige speisen (je 1/2 Sa') oder 1 Schaf |
| Jima' vor erstem Tahallul | Kamel — Hajj muss nächstes Jahr wiederholt werden |
| Jagd im Haram | Gleichwertiges Tier als Sadaqah (Qur'an 5:95)[^7] |
| Tawaf al-Wida' weglassen | Kein Dam (Maliki-Besonderheit: nur Sunnah!) |
8. Hajj al-Badal (Stellvertreter-Hajj) — Maliki-Besonderheit
Die Maliki-Schule hat hier die restriktivste Position aller Schulen:
- Klassische Maliki-Ansicht: Hajj al-Badal für einen Verstorbenen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Der Hajj ist eine persönliche Körper-Ibadah ('Ibadah Badaniyyah) — sie kann nach Imam Malik nicht stellvertretend vollzogen werden.
- Begründung: Imam Malik argumentierte, dass die Ahadith über den stellvertretenden Hajj nicht mit dem Prinzip der persönlichen Ibadah vereinbar seien und die Berichte von al-Khaythamiyyah (Frau aus Juhainah) auf einen freiwilligen Hajj bezogen seien.
- Ausnahme: Hat jemand mit dem Hajj begonnen und stirbt während der Pilgerfahrt, kann nach einigen Maliki-Gelehrten sein Begleiter für ihn den Hajj zu Ende führen.
- Spätere Maliki-Gelehrte: Einige (wie Ibn Rushd al-Jadd) ließen es für einen Verstorbenen zu, der die Pflicht zu Lebzeiten nicht erfüllen konnte — in Anlehnung an die Hanafi- und Shafi'i-Position.[^8]
- (Im Vergleich: Hanafi, Shafi'i, Hanbali und Ja'fari erlauben Hajj al-Badal für Verstorbene oder dauerhaft Unfähige).
9. Al-Ihsar (Verhinderung) — die Maliki-Position
- Qur'anische Grundlage: "Und wenn ihr verhindert werdet, dann (opfert), was an Opfertieren leicht erhältlich ist" (Qur'an 2:196).
- Nur der Feind zählt: Wie Shafi'i und Hanbali beschränkt die Maliki-Schule den Ihsar auf die feindliche Blockade (Krieg, Wegsperrung; heute analog diskutiert: verweigerte Einreise). Krankheit ist kein Ihsar.
- Maliki-Besonderheit (kein Hady-Zwang): Der vom Feind Verhinderte darf sich an Ort und Stelle vom Ihram lösen — nach der bekannten Maliki-Ansicht ohne verpflichtendes Opfertier. (Hanafi, Shafi'i und Hanbali sehen den Hady aus Qur'an 2:196 dagegen als Pflicht des Muhsar).
- Der Kranke bleibt im Ihram: Wer durch Krankheit oder Unfall aufgehalten wird, bleibt im Ihram, bis er Mekka erreichen kann — er löst sich dann durch die Riten einer Umrah (Tawaf, Sa'i, Kürzen) und holt einen versäumten Pflicht-Hajj im Folgejahr nach.
- Ishtirat abgelehnt: Die Bedingungsklausel beim Ihram ("mein Austrittsort ist, wo Du mich zurückhältst") erkennt die Maliki-Schule — wie die Hanafi-Schule — nicht an; der Duba'ah-Hadith wird als Sonderfall gewertet. (Bei den Hanbalis ist die Klausel dagegen sogar empfohlen).[^9]
Die fünf Schulen im Vergleich
[^5]: Imam Malik leitete die Präferenz für Ifrad aus dem Konsens der frühen Medinenser ab (Muwatta Imam Malik, Kitab al-Hajj). [^6]: Qur'an 2:196: "...wer aber nicht findet (kein Tier), der faste drei Tage während des Hajj und sieben, wenn ihr zurückgekehrt seid — das sind zehn vollständige (Tage)." [^7]: Qur'an 5:95: "...als Sühne das Gleichwertige davon an Vieh, wie zwei gerechte Männer von euch urteilen, als ein Opfer, das zur Ka'bah gebracht wird..." [^8]: Ibn Rushd al-Jadd, "Al-Muqaddimat al-Mumahhadat": Spätere Maliki-Gelehrte öffneten sich dem Hajj al-Badal für Verstorbene unter Anlehnung an andere Schulen — aber Imam Maliks Grundposition bleibt die restriktivste im Schulvergleich. [^9]: Die Schulunterschiede beim Ihsar stellt Ibn Rushd (der Enkel) systematisch in "Bidayat al-Mujtahid" (Kitab al-Hajj) dar: Malik verpflichtete den vom Feind Verhinderten nicht zum Hady und beschränkte Ihsar auf die Feind-Blockade — gestützt auf die Praxis bei al-Hudaybiyyah, die er als Sonderereignis mit freiwilligem Opfer las.