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Mukhtasar Khalil: Mu'amalat (Rechtsverkehr) ​

Quelle: Mukhtasar Khalil, Kitab al-Buyu' bis Kitab al-Waqf

Die Kodifizierung der Wirtschaft ​

Khalil bietet hier Lösungen für komplexe Handelsstreitigkeiten, die im 14. Jahrhundert (seiner Zeit) aktuell waren.

1. Kaufverträge (Buyu') ​

  • Gharar (Risiko): Khalil verbietet den "Verkauf von Unbekanntem" mit extremer Strenge. Ein Vertrag ist ungültig, wenn die Qualität oder Quantität nicht bei Vertragsabschluss feststeht.

  • Mängelhaftung: Er legt fest, dass der Käufer ein "Recht auf Rückgabe" (Radd) hat, wenn er einen alten Mangel entdeckt, den er beim Kauf nicht sehen konnte.

2. Pacht und Miete (Ijara) ​

  • Er regelt die Miete von Häusern, die Pacht von Land und die Anstellung von Arbeitern. Ein zentrales Prinzip ist, dass der Lohn (Ujra) bekannt sein muss.

3. Heiratsrecht (Nikah) ​

  • Die Bedingungen: Khalil fasst zusammen: 1. Vormund (Wali), 2. Brautgabe (Sadaq), 3. Zeugen, 4. Das Fehlen von Ehehindernissen.

  • Kafa'ah (Gleichrangigkeit): Er diskutiert die soziale Gleichrangigkeit der Ehepartner, wobei er die Religion und die Integrität als wichtigste Kriterien für den Mashhur festlegt.

4. Waqf (Religiöse Stiftungen) ​

  • Khalil liefert die juristische Basis für die Verwaltung von Moscheen und Schulen. Einmal gestiftetes Eigentum kann nach malikitischem Recht niemals mehr verkauft oder vererbt werden.

Verknüpfungen ​

Wissenschaftliche, überparteiliche Enzyklopädie der fünf Rechtsschulen.