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Mukhtasar Khalil: Mu'amalat (Rechtsverkehr)

Quelle: Mukhtasar Khalil, Kitab al-Buyu' bis Kitab al-Waqf

Die Kodifizierung der Wirtschaft

Khalil bietet hier Lösungen für komplexe Handelsstreitigkeiten, die im 14. Jahrhundert (seiner Zeit) aktuell waren.

1. Kaufverträge (Buyu')

  • Gharar (Risiko): Khalil verbietet den "Verkauf von Unbekanntem" mit extremer Strenge. Ein Vertrag ist ungültig, wenn die Qualität oder Quantität nicht bei Vertragsabschluss feststeht.

  • Mängelhaftung: Er legt fest, dass der Käufer ein "Recht auf Rückgabe" (Radd) hat, wenn er einen alten Mangel entdeckt, den er beim Kauf nicht sehen konnte.

2. Pacht und Miete (Ijara)

  • Er regelt die Miete von Häusern, die Pacht von Land und die Anstellung von Arbeitern. Ein zentrales Prinzip ist, dass der Lohn (Ujra) bekannt sein muss.

3. Heiratsrecht (Nikah)

  • Die Bedingungen: Khalil fasst zusammen: 1. Vormund (Wali), 2. Brautgabe (Sadaq), 3. Zeugen, 4. Das Fehlen von Ehehindernissen.

  • Kafa'ah (Gleichrangigkeit): Er diskutiert die soziale Gleichrangigkeit der Ehepartner, wobei er die Religion und die Integrität als wichtigste Kriterien für den Mashhur festlegt.

4. Waqf (Religiöse Stiftungen)

  • Khalil liefert die juristische Basis für die Verwaltung von Moscheen und Schulen. Einmal gestiftetes Eigentum kann nach malikitischem Recht niemals mehr verkauft oder vererbt werden.

Verknüpfungen

Wissenschaftliche, überparteiliche Enzyklopädie der fünf Rechtsschulen.