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Häufige Fragen: Siyam (Fasten)
Kurzantworten im Schulvergleich. Ausführliche Herleitungen stehen in den Siyam-Artikeln der einzelnen Schulen (Links am Seitenende).
Bricht Zahnpasta das Fasten?
Zähneputzen bricht das Fasten in keiner Schule, solange nichts geschluckt wird — der Geschmack allein ist kein Fastenbrecher. Gelangt Zahnpasta oder Wasser in den Rachen, ist das Fasten nach allen Schulen gebrochen (bei unabsichtlichem Verschlucken gelten die Vergesslichkeits- bzw. Versehensregeln der jeweiligen Schule). Wegen des Risikos gilt das Putzen mit Paste tagsüber verbreitet als Makruh — der trockene Miswak ist unproblematisch; nur die Shafi'is stufen ihn nach Mittag als Makruh ein, weil der Fastengeruch als Auszeichnung gilt.
Ich habe aus Vergesslichkeit gegessen — ist mein Fasten gebrochen?
- Hanafi, Shafi'i, Hanbali, Ja'fari: Nein — wer aus echter Vergesslichkeit isst oder trinkt, dessen Fasten bleibt gültig; er hört auf, sobald er sich erinnert.
- Maliki: Ja — als einzige Schule verlangen die Malikis Qada (Nachholen), denn das Fasten ist objektiv unterbrochen. Eine Kaffarah fällt aber nicht an.
Wann und wie muss ich die Absicht (Niyyah) zum Fasten fassen?
- Shafi'i: Jede Nacht neu, vor Fajr — eine Monats-Niyyah genügt nicht.
- Maliki: Eine einzige Absicht in der ersten Ramadan-Nacht deckt den ganzen Monat (solange keine Unterbrechung wie Reise oder Krankheit eintritt).
- Hanafi: Die Niyyah kann sogar bis zum islamischen Mittag nachgeholt werden, wenn seit Fajr nichts konsumiert wurde.
- Hanbali und Ja'fari: Nächtliche Absicht für den Pflichtfasttag; die Ja'faris erlauben für den ganzen Monat auch eine Gesamt-Niyyah in der ersten Nacht.
Was kostet absichtliches Essen oder Trinken im Ramadan — nur Nachholen oder auch Kaffarah?
- Shafi'i und Hanbali: Die große Kaffarah (60 Tage Fasten oder 60 Arme speisen) gilt nur für Geschlechtsverkehr. Absichtliches Essen kostet Qada und Tawbah.
- Hanafi, Maliki und Ja'fari: Kaffarah auch für absichtliches Essen und Trinken — bei den Malikis mit freier Wahl der Kaffarah-Art (Imam Malik bevorzugte die Speisung).
Muss ich auf Reisen das Fasten brechen?
- Alle sunnitischen Schulen: Nein — der Reisende hat die Wahl. Die Malikis sehen das Fasten leicht bevorzugt, wenn es nicht schadet; die Hanbalis empfehlen eher das Brechen.
- Ja'fari: Ja — der Reisende (bei verkürzungspflichtiger Reise) muss brechen; Fasten auf Reisen ist ungültig und verboten. Die Tage werden nachgeholt.
Warum brechen Schiiten das Fasten später als Sunniten?
Die Ja'fariyya definiert den Iftar-Zeitpunkt über das Verschwinden der östlichen Himmelsrötung (nicht nur den Sonnenuntergang) — das sind je nach Ort etwa 10–15 Minuten nach dem sunnitischen Maghrib. Es ist eine Vorsichtsdefinition des Nachteintritts, keine andere Fastenregel.
Gilt die Mondsichtung weltweit oder nur regional?
- Hanafi, Maliki, Hanbali: Grundsatz der weltweiten Geltung (Wahdat al-Matali') — eine gültige Sichtung verpflichtet grundsätzlich alle Muslime.
- Shafi'i: Regionale Sichtung (Ikhtilaf al-Matali') — maßgeblich ist der eigene Sichtungsraum; gestützt auf den Kurayb-Bericht.
- Ja'fari: Maßgeblich ist die Sichtung für Orte, die die Nacht (nach verbreiteter Position den Horizont) teilen — praktisch nahe an der regionalen Lösung.
Bricht Schröpfen (Hijama) oder Blutabnahme das Fasten?
- Hanbali: Ja — Schröpfen bricht das Fasten für den Geschröpften und den Schröpfer (wörtliche Hadith-Anwendung, Alleinstellung).
- Hanafi, Maliki, Shafi'i, Ja'fari: Nein — allenfalls Makruh, wenn es den Fastenden so schwächt, dass er zum Brechen gedrängt wird.
Kann jemand für einen Verstorbenen fasten?
- Shafi'i: Ja — der Wali darf nach der starken Ansicht die Fastenschulden des Verstorbenen nachfasten.
- Hanbali: Nur Gelübde-Fasten (Nadhr) wird nachgefastet; für Ramadan-Qada wird gespeist.
- Hanafi und Maliki: Kein Stellvertreter-Fasten — es wird gespeist (Fidya).
- Ja'fari: Ja — die Nachholpflicht trifft sogar vorrangig den ältesten Sohn; bezahltes Stellvertreter-Fasten ist zulässig.
