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Hajj und Umrah (Pilgerfahrt) in der Maliki-Schule

Der Hajj ist die fünfte Säule des Islam. Die Maliki-Schule hat einige spezifische Ansichten bezüglich der Arkan (Säulen) und Wajibat (Pflichten).


1. Die Stellung der Hajj und Umrah

  • Hajj: Einmal im Leben Fard für jeden fähigen Muslim. Nach der Maliki-Schule muss die Hajj sofort (ala al-fawr) vollzogen werden, sobald man dazu in der Lage ist. Das grundlose Aufschieben ist sündhaft.
  • Umrah: Ist in der Maliki-Schule eine Sunnah Mu'akkadah (betonte Sunnah) und kein Fard. (Dies teilt sie mit der Hanafi-Schule, im Gegensatz zu Shafi'i/Hanbali).

2. Die Säulen (Arkan) des Hajj

Ein Hajj ist ohne diese vier Säulen ungültig.

  1. Ihram: Die reine Absicht (Niyyah), in den Pilgerzustand einzutreten.
  2. Wuquf in 'Arafah: Das Verweilen in 'Arafah am 9. Dhu al-Hijjah (ein Moment reicht, auch in der Nacht).
  3. Tawaf al-Ifadah: Das Umrunden der Kaaba nach dem Verweilen in 'Arafah.
  4. Sa'i: Das Gehen zwischen Safa und Marwa. (Wie bei den Shafi'is ist der Sa'i hier ein Fard/Rukn).

3. Die verpflichtenden Handlungen (Wajibat)

Wird ein Wajib weggelassen, muss ein Sühneopfer (Dam) erbracht werden.

  1. Der Ihram ab dem Miqat (Grenze).
  2. Maliki-Besonderheit zum Talbiyah: Das Sprechen der Talbiyah ("Labbayk") im Moment des Eintritts in den Ihram ist Wajib. Spricht man es nicht, schuldet man ein Opfertier.
  3. Tawaf al-Qudum (Ankunfts-Tawaf) für denjenigen, der Hajj Ifrad macht. (In den anderen Schulen meist nur Sunnah!)
  4. Das Mabit (Übernachten) in Muzdalifah. (Nach Maliki-Ansicht reicht es, dort zu rasten und etwas abzuwarten, man muss nicht bis Fajr bleiben).
  5. Das Werfen der Steine (Ramy al-Jamarat) in Mina.
  6. Das Übernachten (Mabit) in Mina während der Tage des Tashriq.
  7. Das Scheren oder Kürzen der Haare (Halq/Taqsir).

Hinweis zum Tawaf al-Wida' (Abschieds-Tawaf): In der Maliki-Schule ist der Abschieds-Tawaf nur Sunnah, nicht Wajib (im Gegensatz zu fast allen anderen Schulen). Wer ihn weglässt, sündigt nicht und muss kein Opfer erbringen.


4. Hajj-Typen (Ifrad, Tamattu', Qiran)

Die Maliki-Schule unterscheidet drei Arten, die Pilgerfahrt zu vollziehen:

TypBeschreibungHady-Pflicht?
IfradNur Hajj, Umrah separat oder gar nichtNein
Tamattu'Erst Umrah, dann Ihram-Pause, dann HajjJa (Dam)
QiranIhram für Umrah und Hajj gleichzeitigJa (Dam)
  • Maliki-Präferenz: Imam Malik bevorzugte den Ifrad, da er der Praxis der Bewohner Medinas (Amal Ahl al-Madina) entsprach. Das Kombinieren von Umrah und Hajj in einer Reise gilt jedoch als erlaubt.[^5]

5. Hady (Das Opfertier)

  • Wer Tamattu' oder Qiran vollzieht, muss ein Opfertier (Hady) schlachten.
  • Bedingungen für das Tier: Ein gesundes Tier – Schaf (ab 1 Jahr), Ziege (ab 1 Jahr), Rind (ab 2 Jahre), Kamel (ab 5 Jahre). Keine sichtbaren Mängel (lahm, blind, extrem mager).
  • Zeitpunkt: Am Tag des Opferfestes (Yawm al-Nahr, 10. Dhu al-Hijjah) oder in den Tagen des Tashriq (11.-13.).
  • Wer kein Tier leisten kann: Fastet stattdessen 10 Tage — 3 Tage während der Hajj-Zeit, 7 Tage nach der Rückkehr (Qur'an 2:196).[^6]

6. Verbote im Ihram (Muharramat)

Das Begehen dieser Taten erfordert eine Sühne (Fidya).

  1. Genähte Kleidung (für Männer).
  2. Kopfbedeckung (Männer) und Gesichtsbedeckung (Frauen).
    • Maliki-Strenge: Eine Frau im Ihram darf ihr Gesicht nicht mit einem Niqab bedecken, selbst wenn Männer vorbeigehen. (Sie kann höchstens ein Tuch leicht überhängen lassen, das nicht festgebunden ist).
  3. Parfüm.
  4. Haare/Nägel schneiden.
  5. Jagen von Landtieren.
  6. Geschlechtsverkehr (Jima'): Vollzogener Geschlechtsverkehr vor dem ersten Tahallul macht den Hajj ungültig, er muss zu Ende geführt und nächstes Jahr wiederholt werden.

7. Dam-Übersicht (Sühnehandlungen)

VergehenSühne
Tamattu' / Qiran1 Schaf/Ziege oder 1/7 Rind/Kamel
Ihram-Verstoß (Parfüm, Haare, Kleidung)Fidyah: 3 Tage fasten oder 6 Bedürftige speisen (je 1/2 Sa') oder 1 Schaf
Jima' vor erstem TahallulKamel — Hajj muss nächstes Jahr wiederholt werden
Jagd im HaramGleichwertiges Tier als Sadaqah (Qur'an 5:95)[^7]
Tawaf al-Wida' weglassenKein Dam (Maliki-Besonderheit: nur Sunnah!)

8. Hajj al-Badal (Stellvertreter-Hajj) — Maliki-Besonderheit

Die Maliki-Schule hat hier die restriktivste Position aller Schulen:

  • Klassische Maliki-Ansicht: Hajj al-Badal für einen Verstorbenen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Der Hajj ist eine persönliche Körper-Ibadah ('Ibadah Badaniyyah) — sie kann nach Imam Malik nicht stellvertretend vollzogen werden.
    • Begründung: Imam Malik argumentierte, dass die Ahadith über den stellvertretenden Hajj nicht mit dem Prinzip der persönlichen Ibadah vereinbar seien und die Berichte von al-Khaythamiyyah (Frau aus Juhainah) auf einen freiwilligen Hajj bezogen seien.
  • Ausnahme: Hat jemand mit dem Hajj begonnen und stirbt während der Pilgerfahrt, kann nach einigen Maliki-Gelehrten sein Begleiter für ihn den Hajj zu Ende führen.
  • Spätere Maliki-Gelehrte: Einige (wie Ibn Rushd al-Jadd) ließen es für einen Verstorbenen zu, der die Pflicht zu Lebzeiten nicht erfüllen konnte — in Anlehnung an die Hanafi- und Shafi'i-Position.[^8]
  • (Im Vergleich: Hanafi, Shafi'i, Hanbali und Ja'fari erlauben Hajj al-Badal für Verstorbene oder dauerhaft Unfähige).

9. Al-Ihsar (Verhinderung) — die Maliki-Position

  • Qur'anische Grundlage: "Und wenn ihr verhindert werdet, dann (opfert), was an Opfertieren leicht erhältlich ist" (Qur'an 2:196).
  • Nur der Feind zählt: Wie Shafi'i und Hanbali beschränkt die Maliki-Schule den Ihsar auf die feindliche Blockade (Krieg, Wegsperrung; heute analog diskutiert: verweigerte Einreise). Krankheit ist kein Ihsar.
  • Maliki-Besonderheit (kein Hady-Zwang): Der vom Feind Verhinderte darf sich an Ort und Stelle vom Ihram lösen — nach der bekannten Maliki-Ansicht ohne verpflichtendes Opfertier. (Hanafi, Shafi'i und Hanbali sehen den Hady aus Qur'an 2:196 dagegen als Pflicht des Muhsar).
  • Der Kranke bleibt im Ihram: Wer durch Krankheit oder Unfall aufgehalten wird, bleibt im Ihram, bis er Mekka erreichen kann — er löst sich dann durch die Riten einer Umrah (Tawaf, Sa'i, Kürzen) und holt einen versäumten Pflicht-Hajj im Folgejahr nach.
  • Ishtirat abgelehnt: Die Bedingungsklausel beim Ihram ("mein Austrittsort ist, wo Du mich zurückhältst") erkennt die Maliki-Schule — wie die Hanafi-Schule — nicht an; der Duba'ah-Hadith wird als Sonderfall gewertet. (Bei den Hanbalis ist die Klausel dagegen sogar empfohlen).[^9]

Die fünf Schulen im Vergleich


[^5]: Imam Malik leitete die Präferenz für Ifrad aus dem Konsens der frühen Medinenser ab (Muwatta Imam Malik, Kitab al-Hajj). [^6]: Qur'an 2:196: "...wer aber nicht findet (kein Tier), der faste drei Tage während des Hajj und sieben, wenn ihr zurückgekehrt seid — das sind zehn vollständige (Tage)." [^7]: Qur'an 5:95: "...als Sühne das Gleichwertige davon an Vieh, wie zwei gerechte Männer von euch urteilen, als ein Opfer, das zur Ka'bah gebracht wird..." [^8]: Ibn Rushd al-Jadd, "Al-Muqaddimat al-Mumahhadat": Spätere Maliki-Gelehrte öffneten sich dem Hajj al-Badal für Verstorbene unter Anlehnung an andere Schulen — aber Imam Maliks Grundposition bleibt die restriktivste im Schulvergleich. [^9]: Die Schulunterschiede beim Ihsar stellt Ibn Rushd (der Enkel) systematisch in "Bidayat al-Mujtahid" (Kitab al-Hajj) dar: Malik verpflichtete den vom Feind Verhinderten nicht zum Hady und beschränkte Ihsar auf die Feind-Blockade — gestützt auf die Praxis bei al-Hudaybiyyah, die er als Sonderereignis mit freiwilligem Opfer las.

Wissenschaftliche, überparteiliche Enzyklopädie der fünf Rechtsschulen.