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Taharah (Rituelle Reinheit) in der Hanbali-Schule
Die Hanbali-Schule, als die am stärksten am Hadith orientierte Schule (Ahl al-Hadith), zeichnet sich in der Reinheit durch eine sehr wörtliche Auslegung der prophetischen Überlieferungen aus. Einzigartig ist hier die Einteilung des Wassers in drei strikte Kategorien und die Regelung zum Mund-/Nasenspülen.
1. Wasserarten (Die 3 Kategorien)
Die Hanbalis (wie auch die frühe Shafi'i-Schule) teilen Wasser in drei Arten ein:
- Tahur (Reinigend): Reines Naturwasser. Nur dieses Wasser kann für Wudu und Ghusl verwendet werden.
- Tahir (Rein, aber nicht reinigend): Wasser, das mit einer reinen Substanz (z.B. Tee, Seife) vermischt wurde, sodass sich sein Name geändert hat, oder Wasser, das bereits für ein Wudu/Ghusl verwendet wurde (Musta'mal). Man kann es trinken oder kochen, aber kein Wudu damit machen.
- Najis (Unrein): Wasser, in das eine Unreinheit gefallen ist.[^1]
2. Wudu (Die kleine rituelle Waschung)
Fard / Arkan (Absolut verpflichtend)
Das Weglassen macht das Wudu ungültig.
- Die Niyyah (Absicht).
- Waschen des Gesichts (einmalig).
- Hanbali-Besonderheit: Das Ausspülen des Mundes (Madmadah) und das Hochziehen von Wasser in die Nase (Istinshaq) sind zwingender Teil des Gesichts und somit Fard![^2]
- Waschen beider Arme inklusive der Ellbogen.
- Streichen (Masah) über den GESAMTEN Kopf: Inklusive der Ohren.[^3]
- Waschen beider Füße inklusive der Knöchel.
- Tartib (Reihenfolge).
- Muwalat (Zügigkeit).
Wajib (Verpflichtend)
- Die Basmalah ("Bismillah"): Die Hanbali-Schule ist die einzige Schule, die das Aussprechen der Basmalah zu Beginn des Wudu als Wajib ansieht.[^4] Wenn man sich daran erinnert und sie absichtlich weglässt, ist das Wudu ungültig.
3. Was das Wudu bricht (Nawaqid)
- Ausscheidungen aus den beiden Wegene.
- Tiefer Schlaf.
- Hautkontakt mit dem anderen Geschlecht (nur bei Lust).
- Berühren der eigenen Genitalien (direkt).[^5]
- Hanbali-Besonderheit (Kamel-Fleisch): Der Verzehr von Kamelfleisch bricht das Wudu sofort.[^6]
- Das Waschen eines Leichnams (Ghusl al-Mayyit).
4. Ghusl (Die große rituelle Waschung)
Fard
- Niyyah (Absicht).
- Das Wasser über den gesamten Körper fließen lassen.
- Mund- und Nasenspülung: Genau wie beim Wudu sind diese beiden auch beim Ghusl Fard.
Anlässe, die Ghusl obligatorisch machen (Mujibat al-Ghusl)
- Janabah: Ejakulation oder Geschlechtsverkehr.
- Hayd: Nach Ende der Menstruation.
- Nifas: Nach dem Wochenbett (postpartale Blutung).
- Tod: Das Waschen des muslimischen Leichnams (Ghusl al-Mayyit) ist Fard Kifayah.
- Islameintritt: Ein Konvertit muss Ghusl vollziehen.
Sunnah des Ghusl
- Hände dreimal waschen zu Beginn.
- Wudu vor dem Ghusl machen.
- Mit der rechten Seite beginnen.
- Das Wasser durch die Haare reiben (nicht nur darübergießen).
5. Tayammum (Die trockene Waschung)
Tayammum ersetzt Wudu und Ghusl, wenn kein Wasser verfügbar oder Wassergebrauch schädlich ist.
Bedingungen für die Erlaubtheit
- Kein Wasser erreichbar (Reise, Wüste).
- Medizinischer Grund: Wasser würde Wunde oder Krankheit verschlimmern.
- Wasser ist zu kalt und keine Möglichkeit es zu erwärmen (bei Gefahr von Schaden).
Fard / Arkan des Tayammum
- Niyyah (Absicht): Für welche Reinheit (Wudu-Ersatz oder Ghusl-Ersatz) muss explizit beabsichtigt werden.
- Einmaliges Schlagen auf reine Erde (Sand, Stein, Staub — alle reinen Bodenarten).
- Wischen des gesamten Gesichts.
- Wischen beider Hände bis zu den Handgelenken (nicht bis zu den Ellbogen — Hanbali-Ansicht basierend auf dem Qur'an-Wortlaut).[^7]
Was das Tayammum bricht
- Alles, was das Wudu bricht.
- Das Finden von Wasser (oder das Wegfallen des Grundes, der Tayammum erlaubte).[^8]
6. Istinja' und Istijmar (Reinigung nach der Notdurft)
- Istinja': Die Reinigung der Scham-/Ausscheidungsstellen mit Wasser nach dem Wasserlassen oder Stuhlgang.
- Istijmar: Die alternative Reinigung mit festen, sauberen Gegenständen (Steine, Papiertücher) statt Wasser.
- Urteil: Nach Hanbali-Mehrheitsmeinung ist Istinja' bzw. Istijmar Wajib, nicht bloß Sunnah — wer die Notdurft verrichtet hat und sich nicht reinigt, darf nicht beten.
- Mindestanzahl bei Istijmar: Mindestens drei Wischvorgänge mit sauberen Gegenständen, auch wenn die Stelle bereits nach dem ersten Wisch rein erscheint — bei anhaltender Verunreinigung müssen es ungerade Zahlen sein (drei, fünf, sieben), gestützt auf den Hadith: "Wer sich reinigt, soll es in ungerader Zahl tun."[^9]
- Verbotene Reinigungsmittel: Knochen und Dung sind nach Hanbali-Schule explizit Haram als Reinigungsmittel — sie gelten als Nahrung der Jinn bzw. Tiere (Hadith von Ibn Mas'ud).
- Kombination: Wer zunächst mit Steinen reinigt und danach zusätzlich Wasser benutzt, hat die vollständigste Form der Reinigung vollzogen (Sunnah al-Kamal).
Die fünf Schulen im Vergleich
[^7]: Die Hanbali-Schule liest Qur'an 5:6 ("...wischt über eure Gesichter und Hände") buchstäblich — "Hände" ohne weitere Spezifikation bedeutet bis zum Handgelenk. Andere Schulen ziehen die Wudu-Grenze (Ellbogen) als Maßstab. [^8]: Basierend auf dem Prinzip: Tayammum ist ein Notbehelf (Rukhsah) — fällt der Notfall weg, entfällt auch die Erlaubnis sofort. [^1]: Hanbaliten folgen der Zwei-Qullahs-Regel (ca. 190L-210L). Weniger Wasser wird durch reinen Kontakt mit Najasah unrein. [^2]: Basierend auf dem Qur'an-Vers 5:6. Hanbaliten argumentieren, dass Mund und Nase innerhalb der Grenzen des Gesichts liegen und somit zwingend mitgewaschen werden müssen. [^3]: Gestützt auf den Hadith: "Die Ohren gehören zum Kopf." (Abu Dawud, Ibn Majah). [^4]: Basierend auf dem Hadith: "Kein Wudu für denjenigen, der nicht den Namen Allahs darüber ausspricht." (Tirmidhi). Während andere Schulen diesen Hadith als schwach oder empfohlen einstufen, wertet ihn die Hanbali-Schule als Beweis für das Wajib-Urteil. [^5]: Basierend auf dem Hadith: "Wer sein Geschlechtsteil berührt, darf nicht beten, bis er Wudu macht." (Ahmad). [^6]: Beweis (Dalil): Basierend auf dem klaren Hadith in Sahih Muslim: Ein Mann fragte den Propheten ﷺ: "Sollen wir Wudu machen nach (dem Essen von) Schaffleisch?" Er sagte: "Wenn du willst." Er fragte: "Sollen wir Wudu machen nach Kamelfleisch?" Er sagte: "Ja, mache Wudu nach Kamelfleisch." [^9]: Basierend auf dem Hadith: "Wer Istijmar macht, soll es in ungerader Zahl tun." (Sahih al-Bukhari und Muslim). Das Verbot von Knochen und Dung als Reinigungsmittel stützt sich auf den Hadith des Propheten ﷺ an Ibn Mas'ud vor dem Treffen mit den Jinn.
