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Taharah (Rituelle Reinheit) in der Shafi'i-Schule
Die rituelle Reinheit ist die Grundvoraussetzung für das Gebet. Die Shafi'i-Schule verwendet die klassischen 5 Rechtskategorien (Fard/Wajib, Sunnah, Mubah, Makruh, Haram). Fard und Wajib sind in dieser Schule (außer beim Hajj) vollkommen synonym.
1. Wasserarten (Die Qullatayn-Regel)
Ein markanter Unterschied: Wasser wird in der Shafi'i-Schule strikt nach Volumen beurteilt.[^1]
- Viel Wasser (Zwei Qullahs oder mehr): Ca. 190-210 Liter. Wird nur unrein (Najis), wenn sich Farbe, Geschmack oder Geruch ändern.
- Wenig Wasser: Wird sofort unrein, sobald Najasah hineinfällt, selbst ohne sichtbare Änderung.
2. Wudu (Die kleine rituelle Waschung)
Fard (Absolut verpflichtend)
- Die Niyyah (Absicht): Im Moment des Waschens des Gesichts.[^2]
- Waschen des Gesichts (einmalig).
- Waschen beider Arme inklusive der Ellbogen.
- Streichen (Masah) über einen Teil des Kopfes (auch wenn es nur ein einziges Haar ist).[^3]
- Waschen beider Füße inklusive der Knöchel.
- Die Reihenfolge (Tartib): Genau diese Reihenfolge muss eingehalten werden.[^4]
Sunnah (Empfohlen)
- Aussprechen der Basmalah zu Beginn.
- Mund ausspülen (Madmadah) und Wasser in die Nase ziehen (Istinshaq).
- Das Streichen über den gesamten Kopf.
3. Was das Wudu bricht (Nawaqid)
Die Shafi'i-Schule ist hier bekannt für ihre strikte wörtliche Auslegung.
- Ausscheidungen aus den beiden Wegen.
- Verlust des Verstandes.
- Hautkontakt mit dem anderen Geschlecht: Die direkte (Haut-auf-Haut) Berührung einer Frau (die keine Mahram ist) bricht das Wudu beider Personen.[^5]
- Das Berühren der eigenen Genitalien mit der Handinnenfläche.[^6]
4. Ghusl (Die große rituelle Waschung)
Fard
- Niyyah (Absicht).
- Das Wasser über den gesamten Körper fließen lassen, inklusive aller Haare und Hautfalten.
5. Tayammum (Die trockene Waschung)
Fard
- Übertragung der Erde: Der Sand muss aktiv übertragen werden.
- Niyyah: Die Absicht, das Gebet erlaubt zu machen.[^7]
- Streichen über das Gesicht.
- Streichen über beide Arme (inklusive Ellbogen).
- Reihenfolge (Tartib).
[^1]: Basierend auf dem Hadith: "Wenn das Wasser zwei Qullahs erreicht, trägt es keine Unreinheit." (Abu Dawud, Tirmidhi). [^2]: Imam al-Shafi'i stützt sich auf den Hadith: "Wahrlich, die Taten sind entsprechend den Absichten." (Bukhari). Da Wudu eine Tat (Amal) ist, benötigt sie eine Absicht. [^3]: Die Shafi'iten interpretieren den Vers 5:6 ("bi ru'usikum") grammatikalisch so, dass das Präfix "bi" einen Teil (Tab'id) ausdrückt. [^4]: Basierend auf der Reihenfolge der Erwähnung im Qur'an (5:6) und der ständigen Praxis des Propheten ﷺ. [^5]: Imam al-Shafi'i stützt sich hier wörtlich auf Qur'an 5:6: "Oder wenn ihr Frauen berührt habt..." (Aw lamastum al-nisa). Er interpretierte "lamastum" als physisches Berühren mit der Haut. [^6]: Basierend auf dem Hadith: "Wer sein Geschlechtsteil berührt, soll Wudu machen." (Sahih Ibn Hibban). [^7]: Da Tayammum im Shafi'i-Fiqh die Unreinheit nicht aufhebt, sondern nur die Ausführung der Ibadah legitimiert.