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Taharah (Rituelle Reinheit) in der Shafi'i-Schule

Die rituelle Reinheit ist die Grundvoraussetzung für das Gebet. Die Shafi'i-Schule verwendet die klassischen 5 Rechtskategorien (Fard/Wajib, Sunnah, Mubah, Makruh, Haram). Fard und Wajib sind in dieser Schule (außer beim Hajj) vollkommen synonym.


1. Wasserarten (Die Qullatayn-Regel)

Ein markanter Unterschied: Wasser wird in der Shafi'i-Schule strikt nach Volumen beurteilt.[^1]

  • Viel Wasser (Zwei Qullahs oder mehr): Ca. 190-210 Liter. Wird nur unrein (Najis), wenn sich Farbe, Geschmack oder Geruch ändern.
  • Wenig Wasser: Wird sofort unrein, sobald Najasah hineinfällt, selbst ohne sichtbare Änderung.

2. Wudu (Die kleine rituelle Waschung)

Fard (Absolut verpflichtend)

  1. Die Niyyah (Absicht): Im Moment des Waschens des Gesichts.[^2]
  2. Waschen des Gesichts (einmalig).
  3. Waschen beider Arme inklusive der Ellbogen.
  4. Streichen (Masah) über einen Teil des Kopfes (auch wenn es nur ein einziges Haar ist).[^3]
  5. Waschen beider Füße inklusive der Knöchel.
  6. Die Reihenfolge (Tartib): Genau diese Reihenfolge muss eingehalten werden.[^4]

Sunnah (Empfohlen)

  • Aussprechen der Basmalah zu Beginn.
  • Mund ausspülen (Madmadah) und Wasser in die Nase ziehen (Istinshaq).
  • Das Streichen über den gesamten Kopf.

3. Was das Wudu bricht (Nawaqid)

Die Shafi'i-Schule ist hier bekannt für ihre strikte wörtliche Auslegung.

  • Ausscheidungen aus den beiden Wegen.
  • Verlust des Verstandes.
  • Hautkontakt mit dem anderen Geschlecht: Die direkte (Haut-auf-Haut) Berührung einer Frau (die keine Mahram ist) bricht das Wudu beider Personen.[^5]
  • Das Berühren der eigenen Genitalien mit der Handinnenfläche.[^6]

4. Ghusl (Die große rituelle Waschung)

Fard

  1. Niyyah (Absicht).
  2. Das Wasser über den gesamten Körper fließen lassen, inklusive aller Haare und Hautfalten.

5. Tayammum (Die trockene Waschung)

Fard

  1. Übertragung der Erde: Der Sand muss aktiv übertragen werden.
  2. Niyyah: Die Absicht, das Gebet erlaubt zu machen.[^7]
  3. Streichen über das Gesicht.
  4. Streichen über beide Arme (inklusive Ellbogen).
  5. Reihenfolge (Tartib).

[^1]: Basierend auf dem Hadith: "Wenn das Wasser zwei Qullahs erreicht, trägt es keine Unreinheit." (Abu Dawud, Tirmidhi). [^2]: Imam al-Shafi'i stützt sich auf den Hadith: "Wahrlich, die Taten sind entsprechend den Absichten." (Bukhari). Da Wudu eine Tat (Amal) ist, benötigt sie eine Absicht. [^3]: Die Shafi'iten interpretieren den Vers 5:6 ("bi ru'usikum") grammatikalisch so, dass das Präfix "bi" einen Teil (Tab'id) ausdrückt. [^4]: Basierend auf der Reihenfolge der Erwähnung im Qur'an (5:6) und der ständigen Praxis des Propheten ﷺ. [^5]: Imam al-Shafi'i stützt sich hier wörtlich auf Qur'an 5:6: "Oder wenn ihr Frauen berührt habt..." (Aw lamastum al-nisa). Er interpretierte "lamastum" als physisches Berühren mit der Haut. [^6]: Basierend auf dem Hadith: "Wer sein Geschlechtsteil berührt, soll Wudu machen." (Sahih Ibn Hibban). [^7]: Da Tayammum im Shafi'i-Fiqh die Unreinheit nicht aufhebt, sondern nur die Ausführung der Ibadah legitimiert.