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Häufige Fragen: Zakat (Almosen)
Kurzantworten im Schulvergleich. Ausführliche Herleitungen stehen in den Zakat-Artikeln der einzelnen Schulen (Links am Seitenende).
Ist auf getragenen Goldschmuck Zakat fällig?
- Hanafi: Ja — Gold und Silber sind zakatpflichtig, auch als getragener Schmuck (Alleinstellung).
- Maliki, Shafi'i, Hanbali: Nein — erlaubter, tatsächlich getragener Frauenschmuck ist befreit; nur Horten oder verbotene Nutzung macht ihn zakatpflichtig.
- Ja'fari: Zakat trifft nur geprägte Gold- und Silbermünzen — Schmuck fällt von vornherein nicht darunter (er kann aber ins Khums-Vermögen fallen).
Muss auf das Vermögen von Kindern Zakat gezahlt werden?
- Hanafi: Nein — Zakat ist eine Pflicht des Mukallaf (religiös Verpflichteten); Kindervermögen ist zakatfrei.
- Maliki, Shafi'i, Hanbali: Ja — die Zakat lastet auf dem Vermögen selbst; der Wali (Vormund) führt sie ab.
Was ist Khums — und warum zahlen Schiiten 20 %?
Die Ja'fariyya wendet die Khums-Pflicht (Qur'an 8:41) nicht nur auf Kriegsbeute an, sondern auf den gesamten Jahresüberschuss: 20 % auf das, was nach Abzug aller Lebenshaltungskosten übrig bleibt — auch auf Erspartes und Papiergeld, das der klassischen 9-Güter-Zakat entgeht. Der Khums wird hälftig geteilt: Sahm al-Imam (über den Marja' für Religion und Gemeinschaft) und Sahm al-Sada (bedürftige Prophetennachkommen, die keine normale Zakat annehmen dürfen). Die sunnitischen Schulen kennen den Khums nur für Kriegsbeute und Bodenschätze (Rikaz).
Darf ich mit Zakat eine Moschee bauen?
- Hanafi: Nein — die Tamlik-Bedingung verlangt, dass die Zakat in den direkten Besitz einer bedürftigen Person übergeht; Moscheebau, Straßen oder Institutionen scheiden aus.
- Auch die anderen Schulen ordnen die klassischen 8 Empfängergruppen (Qur'an 9:60) personenbezogen — die Kategorie fi sabilillah wird klassisch eng (Kämpfer/Pilger) verstanden; ihre Ausweitung auf Institutionen ist eine moderne Minderheitsposition.
Darf ich Zakat al-Fitr in Geld zahlen?
- Hanafi: Ja — die Zahlung des Geldwerts ist ausdrücklich erlaubt und oft sinnvoller für den Empfänger.
- Maliki, Shafi'i, Hanbali: Nein — abgegeben wird das Grundnahrungsmittel der Region (ein Sa'); die Shafi'is sind hier am strengsten.
- Ja'fari: Geldwert zulässig; die Fitrah bemisst sich am regionalen Grundnahrungsmittel.
Mindern meine Schulden das zakatpflichtige Vermögen?
- Hanbali: Ja, am großzügigsten — alle fälligen Schulden mindern das Zakat-Vermögen, sogar Schulden gegenüber Allah (offene Kaffarah).
- Hanafi: Fällige Schulden mindern das Vermögen bei Geld- und Handelsgütern.
- Maliki: Schulden mindern nur das Geldvermögen — nicht Agrarprodukte und Vieh.
- Shafi'i: Nein — Schulden mindern den Zakat-Bestand nicht; wer den Nisab besitzt, zahlt.
Darf ich die Zakat im Voraus zahlen — vor Ablauf des Jahres (Hawl)?
- Hanafi und Shafi'i: Ja — Vorauszahlung ist erlaubt (Shafi'i: um ein Jahr), sobald der Nisab vorhanden ist.
- Maliki: Nein — die Vorauszahlung vor Hawl-Ablauf ist ungültig; der Hawl ist Fälligkeitsbedingung.
- Hanbali: Vorauszahlung bis zu zwei Jahre zulässig.
Darf die ganze Zakat an eine einzige Person gehen?
- Maliki und Hanafi: Ja — die gesamte Zakat an einen Bedürftigen ist gültig, bei den Malikis oft sogar bevorzugt.
- Shafi'i: Nein — nach der stärksten Ansicht muss auf alle vorhandenen der 8 Empfängergruppen verteilt werden (mindestens je drei Personen); die strengste Verteilungslehre.
- Hanbali: Zulässig, die Verteilung auf mehrere ist empfohlen.