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Häufige Fragen: Zakat (Almosen)

Kurzantworten im Schulvergleich. Ausführliche Herleitungen stehen in den Zakat-Artikeln der einzelnen Schulen (Links am Seitenende).

Ist auf getragenen Goldschmuck Zakat fällig?

  • Hanafi: Ja — Gold und Silber sind zakatpflichtig, auch als getragener Schmuck (Alleinstellung).
  • Maliki, Shafi'i, Hanbali: Nein — erlaubter, tatsächlich getragener Frauenschmuck ist befreit; nur Horten oder verbotene Nutzung macht ihn zakatpflichtig.
  • Ja'fari: Zakat trifft nur geprägte Gold- und Silbermünzen — Schmuck fällt von vornherein nicht darunter (er kann aber ins Khums-Vermögen fallen).

Muss auf das Vermögen von Kindern Zakat gezahlt werden?

  • Hanafi: Nein — Zakat ist eine Pflicht des Mukallaf (religiös Verpflichteten); Kindervermögen ist zakatfrei.
  • Maliki, Shafi'i, Hanbali: Ja — die Zakat lastet auf dem Vermögen selbst; der Wali (Vormund) führt sie ab.

Was ist Khums — und warum zahlen Schiiten 20 %?

Die Ja'fariyya wendet die Khums-Pflicht (Qur'an 8:41) nicht nur auf Kriegsbeute an, sondern auf den gesamten Jahresüberschuss: 20 % auf das, was nach Abzug aller Lebenshaltungskosten übrig bleibt — auch auf Erspartes und Papiergeld, das der klassischen 9-Güter-Zakat entgeht. Der Khums wird hälftig geteilt: Sahm al-Imam (über den Marja' für Religion und Gemeinschaft) und Sahm al-Sada (bedürftige Prophetennachkommen, die keine normale Zakat annehmen dürfen). Die sunnitischen Schulen kennen den Khums nur für Kriegsbeute und Bodenschätze (Rikaz).

Darf ich mit Zakat eine Moschee bauen?

  • Hanafi: Nein — die Tamlik-Bedingung verlangt, dass die Zakat in den direkten Besitz einer bedürftigen Person übergeht; Moscheebau, Straßen oder Institutionen scheiden aus.
  • Auch die anderen Schulen ordnen die klassischen 8 Empfängergruppen (Qur'an 9:60) personenbezogen — die Kategorie fi sabilillah wird klassisch eng (Kämpfer/Pilger) verstanden; ihre Ausweitung auf Institutionen ist eine moderne Minderheitsposition.

Darf ich Zakat al-Fitr in Geld zahlen?

  • Hanafi: Ja — die Zahlung des Geldwerts ist ausdrücklich erlaubt und oft sinnvoller für den Empfänger.
  • Maliki, Shafi'i, Hanbali: Nein — abgegeben wird das Grundnahrungsmittel der Region (ein Sa'); die Shafi'is sind hier am strengsten.
  • Ja'fari: Geldwert zulässig; die Fitrah bemisst sich am regionalen Grundnahrungsmittel.

Mindern meine Schulden das zakatpflichtige Vermögen?

  • Hanbali: Ja, am großzügigsten — alle fälligen Schulden mindern das Zakat-Vermögen, sogar Schulden gegenüber Allah (offene Kaffarah).
  • Hanafi: Fällige Schulden mindern das Vermögen bei Geld- und Handelsgütern.
  • Maliki: Schulden mindern nur das Geldvermögen — nicht Agrarprodukte und Vieh.
  • Shafi'i: Nein — Schulden mindern den Zakat-Bestand nicht; wer den Nisab besitzt, zahlt.

Darf ich die Zakat im Voraus zahlen — vor Ablauf des Jahres (Hawl)?

  • Hanafi und Shafi'i: Ja — Vorauszahlung ist erlaubt (Shafi'i: um ein Jahr), sobald der Nisab vorhanden ist.
  • Maliki: Nein — die Vorauszahlung vor Hawl-Ablauf ist ungültig; der Hawl ist Fälligkeitsbedingung.
  • Hanbali: Vorauszahlung bis zu zwei Jahre zulässig.

Darf die ganze Zakat an eine einzige Person gehen?

  • Maliki und Hanafi: Ja — die gesamte Zakat an einen Bedürftigen ist gültig, bei den Malikis oft sogar bevorzugt.
  • Shafi'i: Nein — nach der stärksten Ansicht muss auf alle vorhandenen der 8 Empfängergruppen verteilt werden (mindestens je drei Personen); die strengste Verteilungslehre.
  • Hanbali: Zulässig, die Verteilung auf mehrere ist empfohlen.

Die Artikel zum Thema

Wissenschaftliche, überparteiliche Enzyklopädie der fünf Rechtsschulen.